Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Sollte auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ein gerichtliches oder finanzamtliches Pfandrecht erworben werden, so ist uns dies umgehend zur Kenntnis zu bringen. In diesem Falle bzw. bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sind wir jederzeit berechtigt, die gesamte noch lagernde Ware ohne vorherige Verständigung bzw. ohne gerichtlichen Beschluss abzuholen. Die Firma THOMAS SAUERWEIN GMBH ist berechtigt, einen dem Verkäufer erteilten Auftrag abzulehnen.